Internationalisierung der Berufsbildung und Auslandsaufenthalte

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"Die verstärkte Förderung der Mobilität sowie von Modellprojekten zum EQF und ECVET, deren exemplarische Erprobung (DECVET) und Umsetzung (DQF) sowie die Forderungen des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) nach mehr Internationalität in den Ausbildungsvorschriften werden das Duale System international anschlussfähiger machen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind vorhanden. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im § 2 Abs. 2 geregelt, dass Teile der Ausbildung im Ausland durchgeführt werden können. Die Dauer soll ein Viertel der festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Es können somit bis zu neun Monate sein. Das geht weit über die Erfahrungen mit zwei- bis vierwöchigen Auslandspraktika hinaus, die bisher vorwiegend aus dem EU-Programm LEONARDO DA VINCI vorliegen." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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