Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe : nach Paragraph 6 Abs. 2 Nr. 4 des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 1994 (BGBl. I S. 78), geändert durch das Gesetz vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) mit Verzeichnis der zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), 1476)
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92726
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Bertelsmann
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Bielefeld
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Abstract
Die Veröffentlichung gibt das aktualisierte Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe mit dem Stand vom 1. Oktober 1996 wieder. Es enthält im Teil A die alphabetische Anordnung der Berufe, im Teil B die systematische Anordnung und im Teil C das alphabetische Verzeichnis nach der Art der Anerkennung, der Struktur und nach Ausbildungsbereichen. Im Teil D werden die Berufe aufgelistet, die nach Paragraph 25 des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geändert wurden, während im Teil E weitere Rechtsverordnungen aufgeführt werden. Einen anderen Schwerpunkt stellt das Verzeichnis weiterer Regelungen für die Berufsausbildung dar, die hauptsächlich Berufe im Gesundheitswesen sowie Regelungen für die Berufsausbildung Behinderter betreffen. Der dritte Schwerpunkt enthält die Regelungen für die berufliche Fortbildung und Umschulung. Im vierten Schwerpunkt werden die zuständigen Stellen aufgeführt, die nach elf Zuständigkeitsbereichen aufgeteilt sind. Ein umfangreicher statistischer Teil vervollständigt die Angaben. Die Gesamtzahl der anerkannten Ausbildunsgberufe ist von 370 auf 364 gesunken. Im Berichtszeitraum wurden 19 Ausbildungsordnungen erlassen und damit die Ausbildungsgrundlagen von 25 Ausbildungsberufen aufgehoben. Die Zahl der Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen beträgt derzeit 2.608. (BIBB)