Rehabilitation und EG-Binnenmarkt
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Abstract
"Eine Harmonisierung der Rehabilitation auf der Ebene und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist wegen der begrenzten Zuständigkeit der EG in diesem Bereich auch nach Vollendung des EG-Binnenmarktes auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Allerdings wird es verstärkte Bemühungen um eine Koordinierung der Systeme geben. Ausserdem können sich Entscheidungen und Massnahmen in anderen Bereichen, für die die EG weitergehende Kompetenzen besitzt, auf die Eingliederung Behinderter auswirken (z.B. Verkehrsbereich, berufliche Bildung). Ebenso kann es auf Grund der Harmonisierung technischer Normen für medizinische Geräte zu Auswirkungen auf den Bereich der Rehabilitation kommen. Soweit nach Vollendung des Binnenmarktes rehabilitative Dienstleistungen im EG- Ausland in Anspruch genommen werden, dürfte der Ausschluss der Kostenübernahme allein aus gebietlichen Gründen nicht mehr für zulässig erachtet werden." (Autorenreferat)