Teilzeitberufsausbildung - zu Ursprung und Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 2 BBiG 2005

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Die Einführung der Teilzeitberufsausbildung gem. § 8 BBiG wirft bis heute Probleme auf. Ein Modellvorhaben in Hessen sah ursprünglich nur eine Verkürzung der kalendarischen Dauer des Ausbildungsverhältnisses vor, nicht jedoch eine Kürzung der Arbeitszeit. Der Bund-Länder-Ausschuss hatte daraufhin 2001 "Eckpunkte für eine modifizierte Vollzeitausbildung" verabschiedet und in § 8 Abs. 1 S. 2 BBiG 2005 festgelegt, dass dies sehr wohl möglich ist. Im Beitrag wird diskutiert, ob sich die Erwartungen des Gesetzgebers gut zwei Jahre nach der Novellierung des BBiG erfüllt haben. Zwar sind inzwischen in allen Bundesländern Aktivitäten zur Teilzeitberufsausbildung zu verzeichnen. Dennoch ist man nach wie vor auf außerbetriebliche Unterstützung angewiesen. Abschließend werden hierzu Lösungsvorschläge wie z.B. die Kinderbetreuung oder eine Kombination von betrieblicher Ausbildung und beigestellter Betreuung gemacht. (BIBB-Doku)

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