Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben (Gleichstellungsgesetz)

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"Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Einzelregelungen sollen die Chancengleichheit von Frauen im Berufsleben verbessern und Benachteiligungen beseitigen. Die Generalklausel legt fest, dass tatsächlich bestehende Chancenungleichheiten auszugleichen und Abreden, die das Recht der Frauen auf Gleichstellung einschränken oder behindern können, nichtig sind. Das Verbot von Benachteiligungen wegen des Geschlechts bei der Berufswahl (Ausbildung und Berufseinstieg) und bei der Berufsausübung, z.B. Entlohnung und beruflichem Aufstieg, wird ausdrücklich ausgedehnt auf mittelbare Benachteiligungen, die z.B. in der Bezugnahme auf den Ehe- und Familienstand liegen können. Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes bleiben davon unberührt. Massnahmen zur Förderung von Frauen, um bestehende Ungleichheiten abzubauen, sind zulässig. Das Benachteiligungsverbot gilt nun ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst." (Autorenreferat)

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