Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation : Verordnung über die Berufsausbildung vom 12. März 1992
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Abstract
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation / Fachangestellte für Bürokommunikation wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Die Verordnung über die Berufsausbildung regelt die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan sowie Einzelheiten der Durchführung der Berufsausbildung und ihres Abschlusses. (IAB2)