AGORA VIII - Jobrotation : Thessaloniki, 20.-21. März 2000
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13503
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Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
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Luxemburg
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Abstract
Das Prinzip, das der in Dänemark entwickelten Jobrotation zu Grunde liegt, ist, dass ein Arbeitnehmer eines Betriebes für die Zeit, in der er sich weiterbildet, durch einen für diese Stelle geschulten Arbeitslosen vertreten wird. Hiermit wird auf staatliche Anregung hin in erwerbslose Personen investiert. Ein und derselbe Stellvertreter kann nach seiner Schulung (oft durch den Stelleninhaber, den er vertreten wird und der so zu seinem 'Betreuer' wird) sukzessive mehrere Arbeitnehmer ersetzen, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Häufiger mündet eine solche Vertretung in eine reguläre Arbeitsstelle. Da die Jobrotation zwangläufig zwischen den Bereichen Beschäftigung und Ausbildung angesiedelt ist, können bisweilen ernsthafte verwaltungstechnische und verordnungsrechtliche Probleme entstehen. Jobrotation muss auf einer eingehenden Analyse des Kompetenz- und Fortbildungsbedarfs des Unternehmens fußen. Es wurde ein Überblick über die Chancen und Schwierigkeiten dieses Modell in Europa und speziell in Frankreich, Dänemark und Deutschland (mit Beispielen aus Nordrhein-Westfalen und Bremen) gegeben. (BIBB-Doku)