Die Rolle formaler, non-formaler und informeller Lernergebnisse im Anerkennungsgesetz

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"Um die Gleichwertigkeit eines ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss zu prüfen, können im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen berücksichtigt werden. Sofern die Voraussetzung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erfüllt ist, erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit auf Basis einer Dokumentenprüfung unabhängig davon, auf welchem Weg Kompetenzen erworben wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber hinaus berufliche Kompetenzen individuell festgestellt werden. Der Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten, die das BQFG bereithält, und stellt erste Erfahrungen der Kammern vor." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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