Verlorene Pflegefachkräfte : wann die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme das Anerkennungsverfahren ausbremsen kann und wie Abbrüche vermieden werden können

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"In Deutschland stellten seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 bis 2021 rund 60.000 außerhalb der EU qualifizierte Pflegekräfte einen Antrag auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Der größte Teil von ihnen muss aber – weil wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden – auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit eine Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren. Diese kann eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein. Die amtliche Statistik zur Anerkennung liefert Hinweise darauf, dass eine bedeutende Anzahl der Pflegekräfte genau in dieser Phase das Anerkennungsverfahren beendet oder unterbricht. So droht das Potenzial der im Ausland qualifizierten Personen für den deutschen Arbeitsmarkt verloren zu gehen. Für die im Ausland qualifizierte Fachkraft bedeutet dies nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können. Hier setzt die vorliegende Studie an: Die aus den statistischen Ergebnissen abgeleitete Annahme wird durch die Interviewpartner/-innen bestätigt. Es werden Hürden identifiziert, die zu Abbrüchen führen können und Handlungsoptionen benannt, wie diesen entgegengewirkt werden kann." (BIBB-Autorenreferat)

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