Freie Schulwahl im dualen System: Chancen und Risiken

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In Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. August 2008 die Berufsschulbezirke per Gesetz aufgehoben. Damit wurde eines der grundlegenden Charakteristika der deutschen dualen Berufsausbildung - die duale Lernortstruktur - neu organisiert. Anstelle der bislang staatlich regulierten Zuordnung einer Berufsschule zu einem Ausbildungsbetrieb darf ein Betrieb seinen dualen Partner nun frei wählen. Mit der freien Berufsschulwahl soll ein qualitätsfördernder Wettbewerb zwischen den Schulen geschaffen werden. Das Land NRW setzt damit als bundesweiter Vorreiter auf die Steuerungsmechanismen des Marktes. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung sollen die Reaktionen der beiden Partner im dualen System - der Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe - auf die freie Schulwahl und damit verbundene mögliche Chancen und Risiken beider Lernorte untersucht werden. (BIBB-Doku)

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