Lehrvertragslösungen in der DDR

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In dem Beitrag wird die Entwicklung der Lehrvertragslösungen anhand bisher unveröffentlichter detaillierter Daten der Berufsbildungsstatistik der DDR dargestellt. Es wird gezeigt, dass die Vertragslösungsraten seit 1967 mit zwei bis drei Prozent weit unter den entsprechenden Werten der Bundesrepublik Deutschland lagen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass eine Lehrvertragskündigung seitens der Auszubildenden in der DDR gesetzlich ausgeschlossen war. Etwa drei Viertel der Ausbildungsabbrechner begannen anschließend ein Arbeitsverhältnis, nur ein Fünftel setzten die Ausbildung in einem anderen Lehrverhältnis fort. (IAB)

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