Erfahrungen mit einem funktionierenden tarifvertraglichen Finanzierungssystem

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Im Baugewerbe gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten branchenbezogene tarifliche Regelungen zur Finanzierung der Ausbildung. Zielsetzung war die Sicherung einer qualifizierten Ausbildung und des Nachwuchses in der Bauwirtschaft. Die Kosten werden von allen Betrieben getragen, auch von den nicht ausbildenden. Den ausbildenden Betrieben werden die Ausbildungskosten weitgehend erstattet. Ein Vorteil dieser Finanzierungsregelung wird in der Flexibilität gesehen, mit der die Tarifvertragsparteien auf die jeweils bildungspolitischen Anforderungen reagieren können. Die Betriebe werden in die Lage versetzt, ohne grosse Kostenbelastung Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen zu können. (BIBB)

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