Ausbildungsförderung für Ausländer

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"Die Regelungen des BAföG über die Ausländerförderung sind für die Förderung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes im Laufe der Jahre immer weiter ausgebaut worden. Für diesen Personenkreis bestehen inzwischen kaum noch Unterschiede zur Förderung von deutschen Staatsangehörigen. Dies ist sicher zu begrüssen. Andererseits ist jedoch festzustellen, dass sich die Qualität der Ausbildungsförderungsleistungen insgesamt deutlich verschlechtert hat. So ist die Förderquote, also der Anteil der geförderten Auszubildenden an der Gesamtzahl der Auszubildenden, in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Es gibt im übrigen kaum noch Auszubildende, die mit der Förderung nach dem BAföG allein auskommen. Die BAföG- Förderung entwickelt sich von einer Vollförderung mehr und mehr zu einer blossen Sockelförderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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