Die Geburtsjahrgänge 1964 und 1971 beim Eintritt in das Erwerbsleben
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Opladen
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Abstract
"In der Studie wird der Frage nachgegangen, welche Statuszustände Jugendliche im Anschluss an eine letzte im verwendeten Datensatz identifizierte betriebliche Ausbildungsphase im Zeitraum von maximal drei Jahren durchlaufen. Dabei werden vier Statuszustände unterschieden: 1) Erwerbstätigkeit in einem ersten Betrieb (dieser erste Betrieb kann auch der Ausbildungsbetrieb sein; gleichfalls sind "recall"-Fälle möglich, d.h. nach einem Statuswechsel erfolgt die Rückkehr in den ersten Betrieb). ") Erwerbstätigkeit in einem zweiten Betrieb. 3) Phasen des Leistungsbezugs (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Überbrückungsgeld) vom Arbeitsamt. 4) Lückenphasen: Diese Lückenphasen zeichnen sich in einer Negativabgrenzung dadurch aus, dass weder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch eine Phase des Leistungsbezugs vorliegt. Unter Verwendung von Daten der IAB- Beschäftigten-Stichprobe 1975-1995 wird für Angehörige der Geburtsjahrgänge 1964 und 1971 aus den alten Bundesländern, die an einer betrieblichen Ausbildung im Rahmen des dualen Systems teilgenommen haben, der Einstieg in das Erwerbsleben nach der letzten Ausbildungsphase betrachtet. Ausbildungsphasen ab einem Alter von 25 Jahren wurden nicht berücksichtigt; ebensowenig Jugendliche, die einen (fach-) hochschulischen Abschluss erworben haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)