Qualifizierung zum Ausbilder : steigende Nachfrage nach der Ausbildereignungsprüfung

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Der Verfasser informiert über den derzeitigen Stand der Nachfrage nach der Ausbildereignungsprüfung, die im Steigen begriffen ist. Er nennt die Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen sowie die vier Sachgebiete in den Ausbildungslehrgängen, die geprüft werden. Das sind: Grundfragen der Berufsbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung, Jugendliche in der Ausbildung sowie Rechtsgrundlagen. Der bundesweit anerkannte Abschluss, der Ausbildereignungsbrief, entspricht inhaltlich dem Teil IV der Meisterprüfung. Auf Antrag kann die bestandene Ausbildereignungsprüfung als Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt und somit der Antragsteller von diesem Teil der Meisterprüfung befreit werden. (BIBB)

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