Eckwerte Reform berufliche Bildung
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123842
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Bonn
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Abstract
"Die angespannte Ausbildungsplatzsituation, die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die demografische Entwicklung und die veränderten Qualifikationswege machen eine Anpassung des Berufsbildungsrechts notwendig. Ein erheblicher Teil der Berufsausbildung in Deutschland findet mittlerweile in den Schulen statt. Gleichzeitig führen schulische Qualifikationsmaßnahmen nicht in dem Umfang zu einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Einer der Gründe dafür ist die Bedeutung, die einer Kammerprüfung beigemessen wird. Für schulische Qualifikationen, die mit einer dualen Berufausbildung gleichwertig sind und einen hohen Praxisbezug beispielsweise durch ausgedehnten Anteil von Praktika haben, sollte daher auch der Zugang zu einer Kammerprüfung erleichtert werden. Die für die Ausgestaltung schulischer Curricula zuständigen Länder sollten die Reform zu einer Veränderung der schulischen Angebote nutzen, damit Absolventen schulischer Berufsbildungsgänge die Kammerprüfung bestehen können. Schulische Berufsbildungsgänge erhalten so die Chance, sich zu einem höherwertigen Schulabschluss zu entwickeln. Weitere Ziele der Reform sind: Regionale Handlungsspielräume ausweiten (Gleichzeitig soll in den Regionen die Bereitschaft zu Entscheidungen und Verantwortung gestärkt werden. Die Berufsbildungsausschüsse sollen deswegen auf regionaler Ebene einen größeren Handlungsspielraum erhalten. Das bietet auch eine Grundlage, um die Kooperation zwischen den Betrieben und den Berufsschulen zu stärken, die zusammen die wesentlichen Säulen der Berufsausbildung darstellen); Internationalisierung: (Ausbildungsabschnitte, die im Ausland verbracht werden, gelten zukünftig direkt als Teil der Ausbildung); Weitere Reformziele sollen die Modernisierung des Prüfungsrechts und die Verschlankung der Gremienstruktur sein." (BIBB)