Staatliche und gesellschaftliche Anerkennung und Regulierung von umweltschutzbezogenen Berufsprofilen in der Bundesrepublik Deutschland

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Berlin

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Gegenstand der CEDEFOP-Länderstudie ist die Institutionalisierung und Formalisierung umweltrelevanter "Berufsprofile" in der Metall- und Chemieindustrie Deutschlands. Zwar betrifft diese Regelung beide Seiten der Berufsprofile: einerseits die beruflichen Aufgaben und andererseits die Kompetenzen und Qualifikationen, jedoch zeigte sich, dass die Qualifikationsseite in weitaus höherem Masse geregelt ist. Die Studie orientiert sich somit auch an den regulierenden Instanzen für umweltschutzbezogene Bildung (Staatliche Regulierung, Regulierung im Hochschulbereich, Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien). Im Ergebnis wird u.a. festgestellt, dass -die Institutionalisierung umweltrelevanter Berufsprofile stark zunimmt; -die angebotsseitigen Regulierungen vor den nachfrageseitigen rangieren; -staatliche Regulierungen vor solchen im Rahmen industrieller Beziehungen dominieren; -die grössten Breitenwirkungen von den Ausbildungsordnungen ausgehen; - innerhalb einzelner Ausbildungsberufe die Integration des Umweltschutzes keineswegs einheitlich vollzogen wird. (IAB2) Vor über drei Jahren hat das CEDEFOP sich Fragen der Umweltbildung bzw. des Umweltschutzes zugewendet. Im Mittelpunkt des Interesses stand die Frage, inwieweit die ökologische Herausforderung zu neuen Beschäftigungsformen geführt hat und noch weiter führen wird. Schwerpunktmässig wurden exemplarisch umweltrelevante Berufsprofile in der Metall- und chemischen Industrie untersucht. Mehrere nationale Berichte sowie ein international vergleichender Synthesebericht wurden erarbeitet. Der Ergänzungsbericht zu der deutschen Studie geht der Frage nach, inwieweit solche Umweltschutzberufsprofile institutionalisiert und formalisiert werden. Da Berufsprofile einerseits durch ein Bündel beruflicher Aufgaben und andererseits durch ein Bündel von Kompetenzen bzw. Qualifikationen konstituiert sind, betrifft die Frage der Institutionalisierung und Formalisierung im Prinzip auch diese beiden Seiten. Faktisch jedoch ist eine Regulierung der Aufgabenseite nur im geringen Umfang zu erwarten, da dies auf einen starken Eingriff in die unternehmerische Autonomie hinauslaufen würde (sofern die Unternehmen nicht selbst solche Initiativen ergreifen). Demgegenüber ist die Qualifikationsseite ohnehin im starken Umfang staatlich geregelt, so dass hier auch eher umweltschutzbezogene Massgaben denkbar sind. In einem ersten Schwerpunkt des Berichts werden die staatlichen bildungs- und umweltrechtlichen Regelungen analysiert. Der zweite Schwerpunkt untersucht umweltrelevante Hochschulstudiengänge, und ein dritter Schwerpunkt wendet sich den Regelungen, die im Rahmen der Tarifpartnerschaften zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, zu. (BIBB2)

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