Jugendliche erhalten an Berufskollegs zusätzliche attraktive Chancen, vollqualifizierende Ausbildungen nach BBiG/HwO zu absolvieren : Erste Bilanz des JOBSTARTER-Projekts BK2.NRW

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Abstract

"Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 eröffnet neuen gesetzlichen Spielraum. In der Zeit, in der betriebliche Ausbildungsstellen besonders knapp gewesen sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeit genutzt und die Rechtsverordnung BKAZVO (Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung) erlassen. Mit deren Umsetzung kommt § 43 Abs. 2 BBiG sehr erfolgreich zur Anwendung ("Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist."). In NRW sind bislang in einem regionalen Ansatz der Konsensfindung Bildungsgänge in 31 verschiedenen anerkannten Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO (Handwerksordnung) für so genannte Altbewerberinnen und Altbewerber an beruflichen Schulen eingerichtet worden." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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