Wirtschaftsmodellversuch "Entwicklung und Implementation eines Qualitätsförderungssystems für die handlungsorientierte Abschlußprüfung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung vom 8.2.1996" : Abschlußbericht

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Verl. Versicherungswirtschaft

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Karlsruhe

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Die 1996 verabschiedete Neuordnung der Ausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau sieht vor, dass Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden sollen, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschliesst (Paragraph 4 Absatz 2 VO). Nach den Paragraphen 7 (Zwischenprüfung) und 8 (Abschlussprüfung) sind diese Befähigungen auch in den Prüfungen nachzuweisen. Die bisherige kaufmännische Prüfungsordnung kann diesen neuen Ansprüchen jedoch nicht gerecht werden. Diese Problematik wird in der Literatur zur alten Prüfungspraxis immer wieder aufgegriffen. Der Modellversuch soll zum einen diese Diskrepanz zwischen Vorgaben und Prüfungspraxis minimieren und zum anderen die weitergehenden Ansprüche an die Abschlussprüfung berücksichtigen, welche durch die Modernisierung des Berufbildes der Versicherungskaufleute bestehen. Die übergeordneten Ziele des Modellversuchs sind die langfristige Erhöhung des Stellenwerts der Abschlussprüfung, die Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung und eine (bundesweite) Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse. (BIBB2)

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