Berufsgrundbildungsjahr und die Ausbildungsstellenkrise : die neue hessische Verordnung zum BGJ zwischen Qualitätssteigerung und Anrechnungszwang

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Vom deutschen Bildungsrat wurde in den 70er Jahren die Schaffung einer durchgehenden schulischen beruflichen Grundbildung angestoßen, die das erste Jahr der dualen Ausbildung ersetzen sollte. Wegen seiner Praxisferne stieß dieses Berufsgrundbildungsjahr bei den Arbeitgebern jedoch immer auf deutliche Ablehnung, so dass es letztlich zu einer Warteschleife für nicht vermittelte Jugendliche wurde. Bis heute gibt es kaum Studien und keine Evaluation zum Wert des Berufsgrundbildungsjahres. Nach dem Auslaufen der bisherigen bundesweiten Anrechnungsregelung sind die Bundesländer gefordert, je für sich eigene Verordnungen zu initiieren. Berichtet wird von dem hessischen Versuch, mittels einer neuen Verordnung die Qualität zu steigern und die Arbeitgeber zur Anerkennung zu verpflichten. Zentrale Neuerungen sind hierbei der Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung, Mathematik als obligatorisches Fach, ein Betriebspraktikum, eine Abschlussprüfung sowie die Neuregelung der Anrechnungsverordnung. In einzelnen Berufsfeldern erfüllt das BGJ schon die ihm zugedachte Rolle. Im Zusammenhang mit ihrer Einführung findet eine Evaluation statt, in der ermittelt werden soll, ob das BGJ eine zukunftsweisende Perspektive hat, diese im Bereich der Berufsvorbereitung liegen kann oder in einer an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientierten beruflichen Grundbildung zu sehen ist. (BIBB-Doku)

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