Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

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Das Abkommen über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen ist am 27. November 1989 unterzeichnet worden und am 1. Juli 1990 in Kraft getreten. Die getroffenen Vereinbarungen ermöglichen eine grössere grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer und schaffen sowohl durch die gegenseitige Information über Inhalte der einzelnen Berufe als auch durch die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Prüfungszeugnisse eine breite Ausgangsposition für die bildungspolitische Zusammenarbeit beider Länder. Für die Beratung anstehender Fragen haben beide Seiten eine Expertenkommission eingesetzt. Von deutscher Seite prüft das Bundesinstitut für Berufsbildung die in Frage kommenden Prügungszeugnisse gemäss Paragraph 43 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz bzw. Paragraph 40 Absatz 2 Handwerksordnung auf Gleichwertigkeit ihrer Prüfungsanforderungen und legt die Ergebnisse seiner Einschätzungen den zuständigen Verantwortlichen zur Zustimmung vor; parallel dazu erfolgt die Prüfung auf österreichischer Seite. Das Heft enthält den Abdruck des Abkommens. Angefügt werden ausserdem das Gesamtverzeichnis der deutschen Prüfungszeugnisse, die im Rahmen des deutsch-österreichischen Abkommens mit entsprechenden österreichischen Zeugnissen gleichgestellt wurden sowie das Gesamtverzeichnis der österreichischen Prüfungszeugnisse, die im Rahmen des deutsch- österreichischen Abkommens mit entsprechenden deutschen Prüfungszeugnissen gleichgestellt wurden. (BIBB)

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