Neue Qualifikationen in den industriellen Elektroberufen : Veränderungen in den Berufsschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die Neuordnung der industriellen (Metall- und) Elektroberufe ist bundesweit zum 1. August 1987 in Kraft getreten. Die entsprechenden Unterrichtsmaterialien für die Berufsschulen in Nordrhein- Westfalen lagen im Mai 1987 den Lehrern vor. Die Fortsetzung erfolgte für die Schulen durch den vorläufigen Lehrplan für das 2. Schul-/Ausbildungsjahr 1988. Die Neuordnung auch der handwerklichen Elektroberufe ergibt inhaltliche und lernorganisatorische Änderungen für diese Lehrpläne. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, wie diese vorläufigen Lehrpläne unter Berücksichtigung der Ausbildungsordnungen den Anforderungen einer 'modernen Berufsschuldidaktik' (Vermittlung von Qualifikationen, die der Entwicklung berufsfachlicher und individueller Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft dienen) gerecht werden können. (IAB2)

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