Wirkung des Anerkennungsgesetzes : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3899)

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Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Damit haben Menschen einen Rechtsanspruch darauf, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit gegenüber einem deutschen Referenzberuf überprüfen und anerkennen zu lassen, um in Deutschland eine qualifikationsnahe Beschäftigung aufnehmen zu können. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke möchten wissen, welche Gründe die Bundesregierung für die geringe Anzahl an bisher gestellten und beschiedenen Anträgen bei den nicht reglementierten Berufen sieht. Auch interessiert die Fraktion, wie aus Sicht der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Antragstellende attraktiver, einfacher und schneller gemacht werden kann - vor allem im Bereich der nicht reglementierten Berufe. Ferner fragt die Fraktion, ob der Bundesregierung Daten vorliegen, wie viele Menschen, deren im Ausland erworbene berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt wurde, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort u.a. aus, dass das Anerkennungsgesetz mit insgesamt 26.500 Anträgen seit 2012 auf großes Interesse stößt. Dies liege auch daran, dass im Bereich der reglementierten Berufe die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland sei. (Textauszug; BIBB-Doku)

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