Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten während einer Teilzeitberufsausbildung

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Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel bei einer Teilzeitvergütungsausbildung nur entsprechend des Verhältnisses der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit zur tariflichen Arbeitzeit gezahlt. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese werden im vorliegenden Beitrag kurz beschrieben: Erziehungsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld, Berufsausbildungshilfe (BAB), Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sowie Zuschüsse zu den durch BAB oder BAföG ungedeckten Mietkosten nach dem SGB II. Abschließend folgt eine tabellarische Übersicht über die Fördermöglichkeiten vor und während einer Teilzeitberufsausbildung. (BIBB-Doku)

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