Kodifizierte Zusatzqualifikationen – Ziele, Modelle und Verbreitung

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„Seit 2005 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz, Zusatzqualifikationen in Ausbildungsordnungen vorzusehen. Mit diesen sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen können Betriebe über die in der Ausbildungsordnung festgelegten Mindeststandards hinausgehende Spezialisierungen vermitteln. Bisher wurden in 27 Ausbildungsberufen entsprechende Zusatzqualifikationen verordnet, die im Beitrag anhand ausgewählter Merkmale im Überblick dargestellt werden. Sie folgen zwei unterschiedlichen Modellen. Erkenntnisse über die Nutzung von kodifizierten Zusatzqualifikationen deuten auf eine geringe Verbreitung und Nutzung hin.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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