Die Bildungsgangkonferenz als didaktisch-institutioneller Rahmen für die innere Schulreform an berufsbildenden Schulen

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Abstract

Es ist unzureichend, wenn sich der Unterricht an beruflichen Schulen auf den herkömmlichen Fachunterricht beschränkt und sich nicht auch an beruflichen Handlungsfeldern fachübergreifend orientiert. Ein solcher Unterricht setzt gemeinsame Planung, Durchführung und Auswertung eines Unterrichts voraus, bei dem mehrere Fächer aufeinander abgestimmte Beiträge zur Erfüllung des Bildungsauftrags leisten. Im Unterschied zur Fachkonferenz bezieht sich die Bildungsgangkonferenz nicht auf das ensprechende Unterrichtsfach, sondern auf den entsprechenden Bildungsgang. Sie bietet zugleich einen instituionellen Rahmen für die teamorientierte bildungsgangbezogene Unterrichtsarbeit. Der Verfasser verweist auf die Möglichkeiten der Bildungsgangkonferenz, benennt zugleich Probleme, die insbesondere in der Kooperation auftreten können, wie z.B. Offenbarung didaktischer Kompetenz bei kollegialer Kontrolle u.ä. Inzwischen räumt das Schulmitwirkungsgesetz in Nordrhein- Westfalen die Möglichkeit ein, derartige Bildungsgangkonferenzen einzurichten. Mitglieder sind die in dem Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräfte, Schülervertreter, ggf. Vertreter der Ausbildungsbetriebe bzw. Elternvertreter. (BIBB)

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