Beiträge ausländischer Selbständiger zur Berufsbildung

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Der Verfasser nimmt Bezug auf die bislang zu wenig genutzten Möglichkeiten, ausländische Selbständige - in der Regel Kleingewerbetreibende, Einzelhändler und Gastwirte - in die Berufsausbildung nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes einzubeziehen. Von den 280.000 Betrieben im Bereich der Industrie- und Handelskammern, deren Besitzer Ausländer sind, bilden nur etwa 13 Prozent aus. Im Beitrag werden die Voraussetzungen genannt, die zu beachten sind, wenn ausländische Selbständige zur Ausbildung des Berufsnachwuchses angeregt werden sollen. Dabei handelt es sich z.T. um scheinbar zweitrangige Hürden, die es zu überwinden gilt. So spielen u.a. die Beherrschung der deutschen Behördensprache zum Verständnis von Gesetzen und Verordnungen oder Absprachen über Lehrgangsinhalte und - termine zur Gewährleistung der regelmässigen Teilnahme der potentiellen Ausbilder eine wichtige Rolle. Es liegt im gesamtgesellschaftlichen wie gesamtwirtschaftlichen Interesse, durch eine stärkere Motivierung ausländischer Selbständiger das Ausbildungsstellenangebot zu erweitern. (BIBB)

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