Umsetzungsprobleme beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)

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"Durch das Bundesteilhabegesetz gibt es einen gravierenden Systemwechsel im bisherigen Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Dieser Wechsel betrifft auch die sozialpsychiatrischen Hilfesysteme. Mit dem Ziel der Stärkung von Selbstbestimmung und von Teilhabe hat der Gesetzgeber u.a. eine leistungsrechtliche Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Teilhabeleistungen) von Leistungen der Sozialhilfe (existenzsichernde Leistungen, vor allem für Unterkunft und Verpflegung) vollzogen. Derzeit beziehen etwa 900.000 Menschen in Deutschland Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie alle sind vom BTHG betroffen. Der Abschied von einer Komplexleistung und einer pauschalen Leistungssystematik hin zu getrennten Leistungen tritt über eine Stichtagsregelung am 01.01.2020 in Kraft. Leistungen der Eingliederungshilfe werden sich ab dann auf die Fachleistungen der Teilhabe konzentrieren (müssen). Zumindest aus Sicht des Bundesgesetzgebers sind keine Übergangsregelungen vorgesehen. Das Gesetz soll damit in seiner wichtigsten Weichenstellung am 01.01.2020 scharf gestellt werden." (Autorenreferat ; BIBB-Doku)

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