Weiterbildungsbericht 1996 für das Land Brandenburg

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Potsdam

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Der Bericht dokumentiert schwerpunktmässig die Entwicklung der Weiterbildung von 1993 bis 1996, wie es die Landesregierung Brandenburg nach Paragraph 28 des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung vom Dezember 1993 beschlossen hatte. Erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sollte ein derartiger Bericht über die Lage und Entwicklung der Weiterbildung und der Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung vorgelegt werden. Der Bericht enthält Schwerpunkte der beruflichen, politischen und soziokulturellen Weiterbildung sowie der Umweltbildung und der Weiterbildung im ländlichen Raum. Erfasst werden die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, anerkannte Einrichtungen, Landesorganisationen und Heimbildungsstätten, die Entwicklung der Grundversorgung, regionale Weiterbildungsbeiräte, Bildungsfreistellung, schulabschlussbezogene Erwachsenenbildung, Fernunterricht, fachliche und finanzielle Förderung sowie Modellprojekte. Zusätzlich wird Weiterbildung in der Zuständigkeit weiterer Ressorts erfasst. Der Anhang enthält eine Liste der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, der Bildungsträger und der Massnahmen in der Weiterbildungsdatenbank; als Anlage ist der Bericht des Landesbeirates für Weiterbildung angefügt. (BIBB)

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