Weiterbildung der Ausbilder
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Abstract
Neben der Erarbeitung eines Curriculums für die fachlichen Inhalte ist auch eine entsprechende Unterweisung auf dem Gebiet der "charakterlichen Förderung und Wertevermittlung" (Berufsbildungssgesetz aus dem Jahr 1969) von herausragender Bedeutung für die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern. Der Beitrag unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen informeller und formeller Weiterbildung, beschreibt eine mögliche Vermittlung sogenannter "Sekundärtugenden" (Fleiss, Pünktlichkeit, Verantwortungsbereitschaft, usw.) und betont abschliessend die Bedeutung der "Primär-, bzw. Umgangstugenden" (Verträglichkeit, Hilfsbereitschaft, Verständnis, usw.) als Grundvoraussetzung für ein "kollegiales Miteinander" in- und ausserhalb des jeweiligen Betriebs. (BIBB2)