Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin : MTA-Gesetz - MTAG

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"Durch das Gesetz soll die Ausbildung der technischen Assistenten in der Medizin (Paragraph 1) verbessert und von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Hierdurch wird die Rechtseinheit bei der Ausbildung der technischen Assistenten in der Medizin in ganz Deutschland hergestellt. Mit der dreijährigen Ausbildung wird gleichzeitig der künftigen EG-Richtlinie 'über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG' Rechnung getragen und damit der Zugang zum Beruf für technische Assistenten in der Medizin in anderen EG-Mitgliedstaaten erheblich erleichtert. Ausserdem wird als weiterer Zweig die in der früheren DDR bzw. in den neuen Ländern ausgebildete 'Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik'/der 'Medizinisch-technische Assistent für Funktionsdiagnostik' in das Gesetz einbezogen. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Zweigen der Medizinisch- technischen Laboratoriumsassistenten, der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten und der Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten. Diese Berufsbezeichnungen werden gesetzlich geschützt." (Autorenreferat)

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