Einrichtung von Jugendberufsagenturen : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/736)

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Jugendberufsagenturen gelten als wegweisende Instrumente, um die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuchs II (Grundsicherung), III (Arbeitsförderung) und VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zu verbessern. Sie sollen alle an der beruflichen Integration beteiligten Institutionen organisatorisch zusammenfassen und auf diese Weise sicherstellen, dass junge Menschen schnell und sicher unterstützt werden und niemand verloren geht. Im September 2012 hat Hamburg als erstes Bundesland flächendeckend eine Jugendberufsagentur eingerichtet, um junge Menschen unter 25 in Ausbildung oder Beschäftigung zu vermitteln. Das Konzept sieht Beratung, Vermittlung, Begleitung und Förderung "unter einem Dach" für diese Personengruppe vor. Eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag thematisiert offene Fragen zur Einführung der Jugendberufsagenturen. Die Bundesregierung plant der Antwort zufolge derzeit kein Programm zur finanziellen Förderung von Arbeitsbündnissen oder Jugendberufsagenturen. Sie geht davon aus, dass die Beteiligten die verbesserte Zusammenarbeit vor Ort mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen umsetzen. (BIBB-Doku)

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