Modelle der Berufserziehung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender

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Es wird über eine Untersuchung berichtet, deren Gegenstand die Berufserziehung straffälliger Jugendlicher (14-18 Jahre) und Heranwachsender (18-25 Jahre) ist, letztere, sofern sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Der Aspekt der Untersuchung erstreckt sich auf drei Institutionen des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe: Berufserziehung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender (1) in staatlichen Jugend- Justizvollzugsanstalten, (2) in privaten Initiativen der Straffälligenhilfe und (3) in sozialpädagogisch betreuten Beschäftigungsprojekten der Straffälligenhilfe. Ziel der dreistufigen Untersuchung ist, Auskunft über Einsatz und Erfolg berufserzieherischer Massnahmen bei straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden in unterschiedlichen Institutionen/Modellen zu erhalten. Als Methoden der quantitativen Analyse sind schriftliche und mündliche Befragungen sowie Dokumentenanalyse eingesetzt worden. (IAB2)

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