Risiken vorbeugen : Selbstdiagnose, Kompetenzbilanzierung und Nachholbildung

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Die Schweiz hat seit dem 13. Dezember 2002 ein neues Berufsbildungsgesetz, das Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen auch dann ermöglicht, wenn sie nicht einen vollständigen, formalen Bildungsgang durchlaufen haben. Das bedeutet, für einen anvisierten Berufsabschluss sind die Kompetenzen maßgebend; auf welche Weise diese erworben wurden, spielt keine Rolle. Da die Situation von schlecht oder ungenügend ausgebildeten Erwerbstätigen schwieriger wird, lancierten Verantwortliche im Gesundheitswesen in den zentralschweizerischen Kantonen das Pilotprojekt "Anerkennungsverfahren, Kompetenzmanagement und Qualifizierungskonzept" für die Nachholbildung der Fachangestellten Gesundheit. Zwei zentrale Elemente zur Beurteilung von Kanididatinnen und Kandidaten sind das Qualifikationsprofil sowie die Bestehensregeln für einen bestimmten Beruf. Der Beitrag beschreibt das Verfahren zum Nachweis und zur Anrechnung von Kompetenzen. (BIBB2)

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