Statistische Übererfassung neuer Ausbildungsverträge und Ausbildungsabbruch

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"Die von der Berufsbildungsstatistik ausgewiesenen Vertragslösungen lassen keine genauen Rückschlüsse mehr auf den Ausbildungsabbruch zu. Deshalb werden die Bedingungen für eine realitätsgerechte Kalkulation untersucht. Als Hindernis erweist sich dabei die Definition der neuen Ausbildungsverträge, die nicht zwischen Erst- und Folgeverträgen unterscheidet und daher bei Vertragslösungen einem Auszubildenden unter Umständen mehr als nur einen neuen Ausbildungsvertrag zuordnet. Solche Mehrfachzählungen führen zur statistischen Übererfassung der neuen Ausbildungsverträge, was wiederum eine rechnerische Überhöhung der Abbrecherraten zur Folge hat. Es wird eine veränderte Erfassung der neuen Ausbildungsverträge vorgeschlagen, die eine erheblich genauere Kalkulation des Ausbildungsabbruchs zulässt." (Autorenreferat)

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