Auslandsaufenthalte in der Berufsausbildung : Kompetenzerwerb an einem internationalen Lernort

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Im 2005 novellierten Berufsbildungsgesetz wurde neu geregelt, dass Teile der Ausbildung im Ausland durchgeführt werden können. Die Dauer soll ein Viertel der festgelegten Ausbildungszeit nicht überschreiten. Fragen der Qualitätssicherung, die sich aus solchen Langzeitaufenthalten ergeben, sind in der deutschen Berufsbildungsforschung bisher praktisch nicht thematisiert worden. Erfahrungen liegen allenfalls aus Evaluierungen von nationalen und EU-Programmen vor. Bezug nehmend auf dänische Untersuchungen wird im Beitrag auf den Kompetenzerwerb am ausländischen Lernort eingegangen. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer wird neben den internationalen Kompetenzen auch die fachpraktische Vermittlung an Bedeutung zunehmen. Damit stellen sich zukünftig Qualitätsfragen. Unterstützung ist hier durch die deutsche Berufsbildungsforschung erforderlich, die ihre Qualitätsdiskussion, aber auch Fragen der Lernortkooperation internationalisieren muss. (BIBB-Doku)

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