Erläuterung zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Modellbauer - zur Modellbauerin vom 22.Dezember 1988. (Produktionsmodellbau - Anschauungsmodellbau)

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110155
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Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Modellbauer, zur Modellbauerin durch Erstellung einer Ausbildungsordnung wird dieser Ausbildungsgang staatlich anerkannt. Damit wird die Grundlage für eine bundeseinheitliche Berufsausbildung in diesem Ausbildungsbereich festgelegt. Die Ausbildungsberufsbezeichnung ist somit ebenfalls erlassen. Als Ausbildungsbereich der industriell- gewerblichen Wirtschaft sind die Industrie- und Handelskammern, im handwerklichen Ausbildungsbereich die Handwerkskammern die für die Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen. Die Ausbildungszeit ist mit dreieinhalb Jahren so bemessen, dass dem Auszubildenden die für eine qualifizierte Berufstätigkeit erforderlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können sowie die Gelegenheit zum Erwerb der erforderlichen Betriebserfahrung und Berufspraxis besteht. Zur Spezialisierung kann schon im dritten Ausbildungsjahr zwischen den Fachrichtungen Produktions- oder Anschauungsmodell gewählt werden.

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