Evaluation der Erprobungsverordnung "Musikfachhändler/Musikfachhändlerin" : Abschlussbericht ; Entwicklungsprojekt 4.2.423 ; Laufzeit I-13 bis IV-14

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Modernisierung und Qualitätssicherung der beruflichen Bildung

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Abstract

"Die Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin ist zum 1. August 2009 mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2015 in Kraft getreten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führte von I/2013 bis IV/2014 eine Evaluierung dieser Erprobungsverordnung durch. Zentrale Zielsetzung der Untersuchung war es, Informationen zu sammeln und zu bewerten bezüglich: (a) Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen als geeignete Prüfungsform für den Ausbildungsberuf; (b) Struktur, Inhalt und Gewichtung von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung sowie c) Nutzung und Aufwand der Prüfung einer Wahlqualifikationseinheit als Zusatzqualifikation im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung. Auf diesem Wege wurden Erkenntnisse für eine Entscheidung darüber gewonnen, ob die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt werden soll und ob ggf. Modifikationen vorzunehmen sind." (Textauszug, BIBB-Doku)

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