Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation

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Einmal in jeder Legislaturperiode berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über ihre Behinderten- und Rehabilitationspolitik. Darin werden alle Lebensbereiche angesprochen. Entsprechend des Auftrages des Deutschen Bundestages geht der vierte Bericht auf folgende Punkte besonders ein: 1. Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen für behinderte Menschen in den neuen Bundesländern; 2. Entwicklung der Beschäftigung von Schwerbehinderten, insbesondere im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder; 3. künftige Entwicklung der beruflichen Eingliederung von Behinderten, insbesondere der Gruppen der Behinderten, deren Einstellungsquote besonders niedrig ist; 4. Aufbau familienentlastender Dienste; 5. weitere Entwicklung der Rehabilitation für alte Menschen und den Stand der Gerontologie. (IAB2)

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