Neuordnung des Ausbildungsberufs Zahntechniker/ Zahntechnikerin
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Abstract
Die aktualisierte Ausbildungsordnung zum Zahntechniker löst die bisherige Regelung aus dem Jahre 1964 ab, die dem technologischen Fortschritt in der Zahntechnik und den Entwicklungen in der Zahnmedizin nicht mehr gerecht wurde. Die Ausbildungsdauer beträgt wie bisher dreieinhalb Jahre. Der Beitrag informiert über die Ausbildungsziele und die Berufsanforderungen. (BIBB2)