Förderung der Ausbildung durch Tarifvertrag : tarifliche Regelungen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen und zur Übernahme von Ausgebildeten

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"In 53 Tarifbereichen aus über 30 Wirtschaftszweigen finden sich tarifliche Regelungen und sonstige Vereinbarungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Sie erfassen rund 10,2 Mill. Beschäftigte. Die Form der Vereinbarungen reicht von Appellen der Tarifvertragsparteien über Erklärungen bzw. Selbstverpflichtungen der Arbeitgeberverbände bis hin zu verbindlichen Absprachen und regulären tariflichen Regelungen. In 32 Tarifbereichen finden sich Regelungen zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze. In 42 Tarifbereichen bestehen Regelungen zur Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung. Die Ausbildungsvergütungen bieten hinsichtlich ihrer absoluten Höhe und ihrer Abstufung nach Ausbildungsjahren ein sehr differenziertes Bild. In den meisten Tarifbereichen wurden in der Tarifrunde 1996 moderate Anhebungen zwischen 1 und 3,5 Prozent vereinbart." (Autorenreferat)

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