Die Personalberatung als fremdnützige Geschäftsbesorgung für den Auftraggeber im Sinne von Paragraph 675 BGB : ein Beitrag zur privatrechtsdogmatischen Abgrenzung gegenüber der privaten Arbeitsvermittlung als "neutraler" Maklertätigkeit im Sinne von Paragraph 652 BGB
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Abstract
Der Autor erarbeitet in dem Beitrag rechtliche Grundsätze für die Abgrenzung von erlaubter Personalberatung und grundsätzlich verbotener Arbeitsvermittlung nach Paragraph 13 AFG. "Der Personalberatungsvertrag als fremdnütziger Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des Paragraph 675 BGB kann rechtlich so ausgeschaltet werden, dass er nicht dem Verbotsbereich der Paragraph 4,13 AFG unterfällt. Die Frage nach der Verfassungsmässigkeit und EWG-Vertragskonformität eines Verbots der Arbeitsvermittlung für Führungskräfte erweist sich deshalb als weniger bedeutsam als angenommen." (IAB2)