Qualitätssicherung wird obligatorisch

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Abstract

Mit dem "Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" hat die Qualität der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) einen neuen Stellenwert erhalten. Neu ist, dass Träger und Bildungsmassnahmen "zugelassen" werden sollen, während bisher lediglich Massnahmen anerkannt wurden, und dass Bildungsträger in Zukunft ein System zur Qualitätssicherung anwenden müssen. Der Beitrag beschäftigt sich damit, welche Anforderungen an den Aufbau einer Qualitätssicherung auf die Bildungsträger zukommen werden, wie der derzeitige Stand bei den Bildungsträgern ist und von welcher Seite die Zertifizierer der Massnahmen und Träger zugelassen werden sollen. (BIBB2)

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