Personenbezogene, gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen: Begriffsklärung und Eingrenzung
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Abstract
„In diesem Kapitel werden gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen (GND) als solche Dienstleistungen definiert, die unter den gegebenen Bedingungen gesellschaftlicher Entwicklung als unverzichtbar für individuelle Wohlfahrt und für die Gesellschaft als Ganzes gelten können. Personenbezogene Dienstleistungsarbeit wiederum zeichnet sich durch eine notwendige Zusammenarbeit zwischen Erbringer:in und Empfänger:in aus, was Implikationen für Zeit und Ort der Leistungserbringung hat und in der Folge Probleme der regionalen Verteilung und der Produktivitätsentwicklung aufwirft. Betroffene Berufe und Branchen lassen sich anhand offizieller Klassifikationssysteme benennen.“ (Autorenreferat; BIBB-Doku)