Der Vorrang Schwerbehinderter bei beruflichen Fortbildungsmassnahmen

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In dem Beitrag wird über eine Untersuchung in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens berichtet, mit der geklärt werden sollte, a) inwieweit dem gesetzlichen Vorrang Schwerbehinderter bei der Zulassung zu Fortbildungsveranstaltungen in der Praxis entsprochen wird und b) inwieweit die bestehenden Weiterbildungseinrichtungen, die auch internatsmässige Unterkünfte anbieten, in diesen Bereichen behindertengerecht gestaltet sind. Hierzu wurde eine schriftliche Befragung bei Schwerbehindertenvertretungen durchgeführt, die einen Rücklauf von 554 Fragebögen erbrachte. Sie ergab, dass der gesetzliche Anspruch Schwerbehinderter auf Vorrang bei Fortbildungsmassnahmen im Einzelfall beachtet werden mag, institutionell derzeit aber in keiner Weise abgesichert ist. (IAB)

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