Handlungskompetenz als Prüfungsinhalt : Anforderungen der Betriebe

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Berufliche Handlungskompetenz lässt sich definieren als "Fähigkeit und Bereitschaft, berufliche Anforderungen zielorientiert auf der Basis von Wissen und Erfahrung sowie durch eigene Ideen selbstständig zu bewältigen". Das Institut für Bildungsforschung hat im Auftrag und mit Unterstützung des DIHT in einem Forschungsprojekt "Erfassung von Handlungskompetenz in den Prüfungen der IHK" gesicherte Erkenntnisse über die Unverzichtbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit erarbeitet. Prüfungen, die dieses Handlungsmodell methodisch zugrunde legen, besitzen eine ungleich höhere Validität als die Facharbeiterprüfungen in ihrer bisherigen Form. Nach einer zusammenfassenden Beschreibung dieser Untersuchung wird das Modell eines qualifikationsorientierten Ausbildungsabschlusses vorgestellt, der sowohl die Anforderungen der Wirtschaft an die Qualifikation ihrer Mitarbeiter als auch die existentiellen Bedürfnisse der Facharbeiter bezüglich eines adäquaten Arbeitsplatzes berücksichtigt. (BIBB2)

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