So normal wie möglich - so speziell wie nötig : behinderte Menschen im "regulären" Berufsbildungssystem ausbilden

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Bei der Qualifizierung behinderter Menschen gilt es, die Besonderheiten der betroffenen Personengruppen zu sehen und gleichzeitig die Angebote zu ihrer beruflichen Bildung als Bestandteil des "regulären" Berufsbildungssystems zu gestalten. Entscheidend für die Ausbildung behinderter Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ist die Anwendung des gesetzlich gebotenen Nachteilsausgleichs. Für Menschen, bei denen aufgrund ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich ist, bieten Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung besondere Regelungen. Für diese Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen legte der Hauptausschuss des BIBB mit den neuen Rahmenrichtlinien eine Grundlage. Die auf EU-Ebene vereinbarten Konzepte, Standards und Strategien entsprechend dem "Disability Mainstreaming"-Ansatz bedürfen der Umsetzung. (BIBB2)

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