Das Anerkennungsgesetz des Bundes
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Abstract
"Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels haben sich Bund und Länder auf dem Dresdner Bildungsgipfel 2008 dazu verständigt, bestehende Qualifikationspotenziale gezielt zu aktivieren. Auch im Ausland erworbene Abschlüsse wurden dabei in den Blick genommen. Dazu hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) vorgelegt, das am 1.4.2012 in Kraft getreten ist. Damit haben Menschen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss das Recht auf ein Anerkennungsverfahren, also auf die Prüfung der Gleichwertigkeit ihres erworbenen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Im Beitrag wird zunächst betrachtet, welchen Beitrag das Anerkennungsgesetz zur Fachkräftesicherung und qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration leistet bzw. in Zukunft leisten kann. Abschließend werden Entwicklungsanforderungen und Perspektiven aufgezeigt." (Autorenreferat, BIBB-Doku)