Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter neu geordnet

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Am 1. August 1999 ist die neue Ausbildungsverordnung zusammen mit dem neuen KMK-Rahmenlehrplan für die hauswirtschaftlichen Ausbildungsberufe in Kraft getreten. Das Berufsbild erhielt damit ein inhaltlich verändertes Anforderungsprofil aus hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Anstelle der "überholten" Ausbildungsschwerpunkte "ländlich" und "städtisch" trat das offenere Konzept eines Monoberufes, das sich auf unterschiedliche hauswirtschaftliche Einsatzgebiete ausrichtet. Berufsbildpositionen und Lernfeldstruktur wurden neu eingeführt, wobei als Ziel nicht mehr das summarische Erlernen hauswirtschaftlicher Verrichtungen gilt, sondern "ihre Ableitung aus einem komplexen Betreuungs- und Versorgungsbedarf einzelner Menschen oder Gruppen von Menschen in unterschiedlichen Lebens- und Haushaltssituationen." (BIBB2)

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