Hinterm Horizont geht's weiter : Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit als berufsbildungspolitische und -pädagogische Kriterien der beruflichen Bildung behinderter Menschen

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"Behinderte Menschen haben einen (Rechts-)anspruch auf Teilhabe an beruflicher Bildung und auf Teilhabe durch berufliche Bildung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der 'Verwertbarkeit' erzielter Abschlüsse. Der rechtliche Rahmen für die duale Berufsausbildung in Deutschland sieht die Einbeziehung behinderter Menschen 'von vornherein' vor und bietet mit den Instrumenten 'Nachteilsausgleich' und 'Ausbildungsregelungen' ausgezeichnete Möglichkeiten, das Teilhabegebot zu verwirklichen. Mit der 'Rahmenregelung' für Ausbildungsregelungen sind erstmals bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Orientierungsmarken gesetzt worden. Nun gilt es, diese bundes- und branchenweit konsequent umzusetzen. Berufsspezifische Musterregelungen setzen den mit der Rahmenregelung eingeleiteten Prozess fort. Das Spektrum an Berufsbereichen muss zugunsten der behinderten Menschen erweitert werden. Auch heißt es, Brückenschläge in außerhalb des Geltungsbereichs von BBiG bzw. HwO liegende Bereiche der beruflichen Bildung behinderter Menschen zu gestalten." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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